Von vielen entwickelt. Für alle umgesetzt.

Ziele und Maßnahmen des Fokus-Landesaktionsplans 2022.

Im Fokus-Landesaktionsplan 2022 der Landesregierung stehen viele Ziele und Maßnahmen dafür, wie die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein in Zukunft noch besser werden sollen. Grundlage dafür ist die UN-Behindertenrechtskonvention (kurz UN-BRK), welche von Deutschland, über 180 weiteren Staaten und der Europäischen Union unterzeichnet wurde.

Zur UN-Behindertenrechtskonvention

Bild zeigt Michaela Pries, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung.

Ziel muss es sein, die Bedürfnisse aller Menschen in die Arbeit der Landespolitik einzubeziehen.

Menschen mit Behinderungen sind fester Bestandteil gesellschaftlicher Vielfalt. Deshalb ist es so wichtig für die Zukunft unserer Gesellschaft, dass ihre Bedürfnisse mit grundsätzlichem Selbstverständnis betrachtet, bedacht und in die Arbeit der Landespolitik mit einbezogen werden. Aktive Teilhabe beginnt mit dem Austausch.

Michaela Pries,
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung
beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages

11 Handlungsfelder für den Fokus-Landesaktionsplan 2022.

Die Ziele und Maßnahmen im Fokus-Landesaktionsplan 2022 sind 11 Handlungsfeldern zugeordnet. Diese Handlungsfelder bilden verschiedene Lebenswelten der Bürger*innen in Schleswig-Holstein ab. Manche Ziele und Maßnahmen wirken auch in verschiedenen Handlungsfeldern. Nachfolgend stellen wir die Handlungsfelder im Detail vor.

Bild zeigt das Logo für übergreifende Maßnahmen.
Bild zeigt das Logo für Bewusstseinsbildung.
Bild zeigt das Logo für Bildung.
Bild zeigt das Logo für Arbeit und Beschäftigung.
Bild zeigt das Logo für unabhängige Lebensführung, Bauen und Wohnen.
Bild zeigt das Logo für Kultur, Sport und Freizeit.
Bild zeigt das Logo von Gesundheit und Pflege.
Bild zeigt das Logo von Schutz der Persönlichkeitsrechte.
Bild zeigt das Logo von Partizipation und Interessenvertretung.
Bild zeigt das Logo von Mobilität und Barrierefreiheit.
Bild zeigt das Logo von Barrierefreie Kommunikation.

Handlungsfeld 0

Übergreifende Maßnahmen.

In unserem gesellschaftlichen Alltag tauchen Barrieren in unterschiedlichsten Formen an den verschiedensten Orten auf, es bedarf daher Maßnahmen, die mehrere Bereiche abdecken, um diese Barrieren nachhaltig zu beseitigen.

Um den inhaltlich übergreifenden Charakter widerzuspiegeln, wurde in Ergänzung zum ersten Landesaktionsplan aus dem Jahr 2017 das Handlungsfeld 0 (Null) geschaffen, in welchem die übergreifenden Maßnahmen und Leuchtturmprojekte der Landesregierung abgebildet werden.

Ziel der hier aufgeführten Maßnahmen ist es, einen ganzheitlichen Ansatz zum Abbau von übergreifenden Barrieren in der Landesregierung abzubilden.

(Auszug Fokus-LAP 2022)

Handlungsfeld 1

Bewusstseinsbildung.

Die Grundlage einer inklusiven Gesellschaft sind die Aufgeschlossenheit der breiten Öffentlichkeit gegenüber Menschen mit Behinderungen sowie ein respektvolles Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen.

Eine inklusive Gesellschaft kann nur gelingen, wenn alle sich an diesem Prozess beteiligen. Deswegen soll die Förderung einer respektvollen Einstellung auf allen Ebenen des Bildungssystems verankert sein und bereits in der frühen Kindheit beginnen.

Insbesondere gehört zur Bewusstseinsbildung aber auch, dass vor allem die Menschen mit Behinderungen selbst in der Lage sein sollen, ein Bewusstsein für ihre eigenen Fähigkeiten und Talente auszubilden.

(Auszug Fokus-LAP 2022)

Handlungsfeld 2

Bildung.

Gemeinsames Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen soll im Kindergarten beginnen und sich lebenslang fortsetzen: Kinder mit und ohne Behinderungen sollen ganz selbstverständlich miteinander aufwachsen und gemeinsam in die Kindertagesstätte und zur Schule gehen.

Grundlage für das Handlungsfeld Bildung ist Artikel 24 UN-BRK. Hier wird das Recht auf Bildung ohne Diskriminierung festgehalten. Kinder mit Behinderungen sollen somit am allgemeinen Bildungssystem teilhaben, wobei die Bedürfnisse der oder des Einzelnen berücksichtigt werden müssen.

Um die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung zu gewährleisten, erhalten Kinder und Jugendliche individuell die passende Unterstützung. Zudem werden Kinder mit Behinderungen bei Bedarf darin unterstützt, Fertigkeiten zu erlangen, die ihnen den Schulbesuch erleichtern.

(Auszug Fokus-LAP 2022)

Handlungsfeld 3

Arbeit und Beschäftigung.

Die Teilhabe am Arbeitsleben hat neben der wirtschaftlichen auch eine soziale Bedeutung. In einem Umfeld, das den einzelnen Menschen und dessen Fähigkeiten wertschätzt, ist Arbeit eine wichtige Quelle für Selbstbestätigung und Anerkennung. Zusätzlich wird ein selbstbestimmtes Leben durch die Erzielung von eigenem Einkommen ermöglicht.

Zudem haben alle Menschen das Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit, gleiche Entlohnung für gleichwertige Arbeit und die gleichberechtigte Ausübung ihrer Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte.

Zu den Maßnahmen zählen zudem die Förderung von beruflicher Beratung, Stellenvermittlung, Selbstständigkeit, berufliche Rehabilitation sowie das Sammeln von Arbeitserfahrungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

(Auszug Fokus-LAP 2022)

Handlungsfeld 4

Unabhängige Lebensführung, Bauen und Wohnen.

Die UN-BRK spricht allen Menschen das gleiche Recht zu, in der Gemeinschaft zu leben. Das bedeutet zunächst, dass Menschen mit Behinderungen entscheiden dürfen, wo und mit wem sie leben wollen – sie sind nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben.

Um ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten, haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf gemeindenahe Unterstützungen. Dazu zählt auch eine persönliche Assistenz, welche die gesellschaftliche Teilhabe unterstützt.

Um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verbessern zu können, sollen Einrichtungen und Dienstleistungen für die Allgemeinheit auch Menschen mit Behinderungen offenstehen und ihre Bedürfnisse berücksichtigen.

Alle Menschen haben also das Recht zu heiraten, eine Familie zu gründen sowie frei und verantwortungsbewusst über die Zahl ihrer Kinder zu entscheiden. Menschen mit Behinderungen werden in angemessener Weise bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung unterstützt.

(Auszug Fokus-LAP 2022)

Handlungsfeld 5

Kultur, Sport und Freizeit.

Sport und Freizeit ermöglichen Menschen mit und ohne Behinderungen zusammenzukommen und einen ungezwungenen Umgang miteinander zu finden und zu pflegen.

Demnach ist der Zugang zu kulturellem Material, zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen kulturellen Aktivitäten zu gewährleisten. Dazu müssen neben den Veranstaltungsorten wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken auch die Angebote selbst barrierefrei zugänglich sein.

Zudem sollen Menschen mit Behinderungen darin unterstützt werden, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten – nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft. Für Kinder mit und ohne Behinderungen soll es gemeinsame Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten geben.

(Auszug Fokus-LAP 2022)

Handlungsfeld 6

Gesundheit und Pflege.

Die gesundheitliche und pflegerische Begleitung von Menschen mit Behinderungen soll weiter verbessert werden. Der Zugang zu geschlechterspezifischen Gesundheitsdiensten einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation ist demnach für alle Menschen zu gewährleisten.

Menschen mit Behinderungen haben also das gleiche Recht auf eine möglichst gemeindenahe Gesundheitsversorgung in der gleichen Bandbreite, der gleichen Qualität und dem gleichen Standard.

Darüber hinaus erhalten Menschen mit Behinderungen jene Gesundheitsleistungen, die sie wegen ihrer Behinderung benötigen.

Damit eine solche Gleichbehandlung tatsächlich erfolgt, sind laut UN-BRK Schulungen der beteiligten Berufsgruppen notwendig. Somit soll beim medizinischen Personal das Bewusstsein für die Menschenrechte, die Würde, die Autonomie und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen geschärft werden.

(Auszug Fokus-LAP 2022)

Handlungsfeld 7

Schutz der Persönlichkeitsrechte.

Die Garantie gleicher und uneingeschränkter Menschenrechte ist das zentrale Ziel der UN-BRK. Im Handlungsfeld Schutz der Persönlichkeitsrechte werden die Artikel 5, 6, 7, 10 bis 18 und 22 der UN-BRK zusammengefasst. Diese Artikel betreffen die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen sowie die Anerkennung und den Schutz ihrer Rechte.

Zum Beispiel:
Jeder Mensch hat das angeborene Recht auf Leben. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben einen Anspruch auf gleiche Rechte ohne Diskriminierung. Zudem haben Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht wie Menschen ohne Behinderungen, Eigentum zu besitzen.

Außerdem erhalten Menschen mit Behinderungen und ihre Familien Informationen, Hilfe und Unterstützung zur Prävention hinsichtlich Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch. Opfer von Ausbeutung, Gewalt oder Missbrauch haben das Recht auf körperliche, kognitive und psychische Genesung, Rehabilitation und soziale Wiedereingliederung.

(Auszug Fokus-LAP 2022)

Handlungsfeld 8

Partizipation und Interessenvertretung.

In einer inklusiven Gesellschaft können alle Menschen gleichberechtigt und ohne Diskriminierung an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten mitwirken.

Artikel 4 Absatz 3 UN-BRK verpflichtet dazu, bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten, welche die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen, Menschen mit Behinderungen aktiv einzubeziehen.

Dazu gehört das Recht und die Möglichkeit zu wählen und gewählt zu werden. Entsprechend müssen Wahlverfahren, Wahleinrichtungen und -materialien zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sein.

Zudem soll ein Umfeld gefördert werden, in dem Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten mitwirken können. Dazu soll die Mitarbeit von Menschen mit Behinderungen in nichtstaatlichen Organisationen, Vereinigungen sowie politischen Parteien unterstützt werden. Gefördert wird zudem die Bildung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene vertreten.

(Auszug Fokus-LAP 2022)

Handlungsfeld 9

Mobilität und Barrierefreiheit.

Menschen mit Behinderungen sollen ihr Leben so selbstbestimmt wie möglich gestalten und an allen Lebensbereichen teilhaben. Insbesondere Mobilität bedeutet Unabhängigkeit.

Laut Artikel 9 UN-BRK sollen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt Zugang zu Gebäuden, Straßen und Transportmitteln haben. Auch Einrichtungen und Dienste für die Öffentlichkeit wie Schulen, Wohnhäuser, medizinische Einrichtungen und Arbeitsstätten müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Dazu gehört auch, dass bestehende Zugangshindernisse beseitigt werden.

In Artikel 20 (Persönliche Mobilität) werden Maßnahmen zur Sicherstellung der persönlichen Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit im Sinne von Selbstbestimmung beschrieben. Dazu zählen: Die Sicherstellung der persönlichen Mobilität zu frei wählbaren Zeitpunkten und zu erschwinglichen Kosten; der Zugang zu hochwertigen Mobilitätshilfen, Geräten sowie menschlicher und tierischer Assistenz; Schulungen in Mobilitätsfertigkeiten für Menschen mit Behinderungen und für Fachkräfte, die mit Menschen mit Behinderungen arbeiten.

(Auszug Fokus-LAP 2022)

Handlungsfeld 10

Barrierefreie Kommunikation und Information.

Zeitung lesen, fernsehen, im Internet surfen, Beschriftungen verstehen – das ist für viele Menschen mit und ohne Behinderungen ganz selbstverständlich. Für Menschen mit bestimmten Behinderungen gibt es aber in unserer Gesellschaft große Hindernisse im Bereich der Kommunikation und Information.

Neben der Zugänglichkeit zur physischen Umwelt wird hier auch die Zugänglichkeit zu Information und Kommunikation beschrieben. Zu den Maßnahmen zählen zum Beispiel Beschriftungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und verständlicher Form, der Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern sowie die Förderung von zugänglichen Informations- und Kommunikationstechnologien. Demnach haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit sowie das Recht, sich Informationen und Gedankengut zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.

Um diese Rechte zu gewährleisten, sollen die Verwendung von Gebärdensprache, Brailleschrift und anderen zugänglichen Kommunikationsformen anerkannt und gefördert werden, Informationen für die Allgemeinheit in zugänglichen Formen zur Verfügung gestellt werden sowie Massenmedien und private Rechtsträger dazu aufgefordert werden, ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten.

(Auszug Fokus-LAP 2022)

Wie geht es in Zukunft weiter?

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat sich auf zehn Inklusionspunkte zur kontinuierlichen Umsetzung der UN-BRK verständigt, die sich aus dem Fokus-LAP 2022 und der Politik für Menschen mit Behinderungen ableiten. Die zehn Inklusionspunkte sind maßgebend und sollen zukünftig in der landespolitischen Arbeit stets mitgedacht werden.

Sie haben Fragen zu den Zielen und Maßnahmen des Fokus-Landesaktionsplans 2022?

Teilen Sie uns Ihre Fragen oder Anregungen zum Thema Fokus-LAP 2022 gerne mit.
Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
 

Telefon: 0431 - 988 8436

E-Mail: brk@stk.landsh.de

E-Mail: info@fokus-lap-2022.de

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